Gesetze / Biersteuerverordnung

BierStV

§ 38 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs

Stand: 13.02.2023

Bund2 Fassungen

Für Fälle vollständiger Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Bier gelten § 10 Absatz 2 und § 30 entsprechend.

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