Gesetze / Biersteuerverordnung
BierStV§ 38 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs
Stand: 13.02.2023
Für Fälle vollständiger Zerstörung oder unwiederbringlichen Gesamt- oder Teilverlusts von Bier gelten § 10 Absatz 2 und § 30 entsprechend.